b wie Belegexemplar
Ein Belegexemplar dient gern als Nachweis, dass eine Pressemitteilung redaktionell verwendet wurde: In Zeiten von Onlineveröffentlichungen, Blogs, Twitter und Co., schließt das auch den Verweis auf die Veröffentlichung per Übermittlung der URL mit ein – es genügt daher, ein Link zur Veröffentlichungen zu senden.
Besonders von PR-Agenturen und freien Textern werden Belegexemplare gern als Referenz verwendet. Denn mit dem Belegexemplar kann die Veröffentlichung dokumentiert und damit der Erfolg einer Presseaussendung belegt werden.
Onlinemedien haben zwar gegenüber Print denn Vorteil der Recherchierbarkeit per Suchmaschine, doch erleichtert es den PR-Firmen die Arbeit, wenn man nach Veröffentlichung einen Link zurückmailt. Für die Beziehung zwischen Infogeber und Infonehmer tut es dazu ein Übriges.
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